Hier ist also die Bekanntmachung des RP TÜ über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses – und mit der formellen Auslage geht es los: der Klageweg (siehe Blogbeitrag), allerdings ohne aufschiebende Wirkung! – steht uns, bzw. den betroffene Privatpersonen und den zur Verbandsklage berechtigten Naturschutzverbänden, ab dem 15.1.25 frei.
Und, was sollen wir sagen: wäre nicht alles müßig gewesen, würde er nun nicht beschritten?
Deswegen: UNTERSTÜTZT UNS, die wir mit den großen Verbänden zusammenarbeiten, wenn Ihr einer Klage gegen die Endelbergtrasse zustimmt. Im Hintergrund rotieren wir bereits und bereiten in Zusammenarbeit aller Vereine und Verbände eben jenes Szenario vor.
Jede Spende hilft, jeder Zuspruch tut gut – wir gehen den Rechtsweg in diesem Rechtsstaat – weil Vernunft allein offenbar nicht ausreichte.
