Hinweis zum Erörterungstermin (über drei Tage):
„Das Regierungspräsidium Tübingen wird als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
die aufgrund der Anhörungen in den Jahren 2020, 2023 und 2024 rechtzeitig erhobenen
privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die
Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens am
Dienstag, 08. Oktober 2024, ab 09.30 Uhr und am
Mittwoch, 09. Oktober 2024, ab 09.30 Uhr
in der Burghof-Halle Ofterdingen, Schulstraße 3, 72131 Ofterdingen erörtern.
Sofern die Erörterung nicht am 09. Oktober 2024 abgeschlossen werden kann, wird die
Erörterung am Donnerstag, 10. Oktober 2024, ab 09.30 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
Aufgrund der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung
thematisch gegliedert. Das jeweilige Thema wird dabei abschließend erörtert. Die Zuordnung
der einzelnen Themen auf den jeweiligen Tag ist nicht verbindlich. Vielmehr können
Verschiebungen zwischen den angegebenen Tagen – je nach Verlauf des
Erörterungstermins – nicht ausgeschlossen werden.“
WICHTIG FÜR ALLE, DIE WIDERSPROCHEN HABEN:
- wer fristgerecht eine Einwendung (egal, ob 1.-3. Auslage) gemacht hat, ist berechtigt an der Erörteung teilzunehmen.
- Die Tage sind in Themen geordnet (siehe Anlage), zu Änderungen kann es kommen:
Dienstag, 8.10.24, 9.30
Darstellung des Verwaltungsverfahrens und der technischen Planung
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen, insbesondere zu folgenden
Themen:
– Verkehrsgutachten (insbesondere: Methodik, Berechnungsgrundlagen und
Ergebnisse),
– Begründung der Planrechtfertigung (Bedarfsplan und planerische Zielsetzungen),
– Belange des Klimaschutzes,
– Darstellung der Trassenvarianten und Alternativenprüfung (insbesondere
Tunnelvarianten, Modifikationen der Bestandstrasse),
– Luftschadstoffe
Mittwoch, 9.10.24, 9.30
– Lärmschutz,
– Naturschutz und Landschaftsbild (insbesondere Aspekte zum
Landschaftspflegerischen Begleitplan, Artenschutz, Habitatschutz und allgemeiner
Naturschutz)
– Wasserrechtliche Belange,
– Kommunale Belange (insbesondere Städte Mössingen und Hechingen, Gemeinden
Ofterdingen, Nehren und Bodelshausen),
– Sonstige öffentliche Belange (z. B. Leitungsträger, Landwirtschaft),
– Private Belange (soweit sie nicht bereits zuvor thematisch erörtert wurden).
Die Termine gehen bis maximal 21h, ggf. wird der Do hinzu genommen.
Wer selbst nicht kommen kann, kann per Vollmacht eine Vertretung schicken, welche mit Ausweis und Vollmacht Eintritt erhält.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist allen Personen, deren Belange durch das
geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine
bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne
ihn verhandelt werden kann. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Das
Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Durch Teilnahme
am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht
erstattet. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann
zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem
Einverständnis der jeweiligen Betroffenen.
Planunterlagen des RP zur Sache
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Service > Bekanntmachungen >
Planfeststellungsverfahren einsehbar.
GUT GESPROCHEN – Elisabeth Jung
Toll, dass Elisabeth noch vor dem Anhörungstermin (8. – 10.10.24) des RP zur Sache sprechen konnte. Wer reinhören mag:
https://www.wueste-welle.de/mediathek/viewbeitrag/id/8141
Mo 16.09. 11-12h ab 01:21 Elisabeth Jung vom bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL e.V.
zu Gast bei der WÜSTEN WELLE!

