Große Freude und viel Hoffnung – Enzweihingen/B10 Umfahrung (RP S) ist passè. Klagebeteiligt unter anderem die gleichen handelnden Akteure wie bei der B27-Endelbergtrasse: Bürgerinitiativen, NABU, BUND und der LNV. Und die Zauneidechse sowie andere gefährdete Arten…
Wenn die Behörden schon nicht zukunftsorientiert handeln und geltendes Recht zu umgehen versuchen, dürfen wir nun wohl auf die Gerichte hoffen – dazu die Pressemeldung des Nabu vom heutigen Tag:
„NABU begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur B10-Ortsumfahrung Enzweihingen
Der NABU Baden-Württemberg begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Mit der Unterstützung von BUND, dem Landesnaturschutzverband (LNV) und der Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal hatte der NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung der B 10, Enzweihingen geklagt. Hans-Peter Kleemann, der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Baden-Württemberg, findet zu der heutigen Gerichtsentscheidung deutliche Worte: „Die heutige Entscheidung des Gerichts zeigt, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit zu beteiligen und dafür ausreichende Fristen zu gewährleisten – vor allem bei einem jahrzehntelangen Planungsprozess mit vielen wechselnden Personen innerhalb der Behörden. Die Planungen der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen spiegeln die Haltung einer Verwaltung wider, welche weder den Natur- und Artenschutz noch die Klimaproblematik begriffen hatte. Diese Eingriffe in die Natur und der große Landschaftsverbrauch wären nicht wieder gutzumachen. Wir begrüßen es, dass das Gericht das erkannt hat. Mehr denn je setzen wir darauf, dass nur die Tunnelvariante letztendlich die Vorzugsvariante ist. Dies werden wir auch im weiteren Verfahren deutlich machen.“
Danke an alle kämpferischen Beteiligten!
Den Artikel gibt es ganz online (paywall): https://www.lkz.de/…/landkreis-ludwigsburg_artikel,-die…


Ein Kommentar zu “Wenn Recht herrscht – Enzweihingen B10!”