Nunja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – so auch in diesem Fall und dem heutigen Tag, an dem klar ist, dass die Behörden andere Prioritäten gesetzt haben als wir.
Nach wie vor bewertet sie die Variante 1g/ Endelbergtrasse als die „beste“ und schiebt „umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen“ als Milderung der in umweltfachlichen Belangen zu erwartenden massiven EIngriffe, Störungen und Vernichtungen vor.
Allerdings ist damit nun auch klar, dass das Regierungspräsidium sich mit einer Klage durch di Naturschutzverbände konfrontiert sehen wird. Man könnte also sagen: besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. DASS dies das Ende ist, darf aber freilich bezweifelt werden – denn Alternativen zur TRassenführung gäbe es ja. In diesem Sinne: Nächste Runde!
Wer die Position des RP lesen möchte, kann dies hier tun: RP Tübingen – Planfeststellungsbeschluss B27
Wer den Stand der Dinge zu den zu wenig ausgwiesenen „Wildnisgebieten“ lesen möchten, denen nun erneut mehr als hundert Hektar abhanden kommen sollen, kann dies beim SWR oder (sogar mit Bezugnahme auf „unsere“ Wanstschrecke) bei der taz tun.

