Klimaschutzgesetz – Verfassungswidrig

Autsch, das tut wieder weh. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig und berücksichtigt in viel zu geringem Maß alle Belastungen für nachfolgende Genrationen. Ja, so ist das – und genau DAS ist ja auch ein Aspekt, den das bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL (ebenso wie andere) anprangert: DENKT DOCH MAL BITTE LANGFRISTIG, liebe Regierung und diese vertretendes RP. Damit ist nicht gemeint, dass Eure Staulösung nochmal 40 Jahre dauern soll….

Die Botschaft geht auch an die Denker aus dem Hinterland: wer Kinder auf ein Stimmungsmacheplakat setzt, um Verkehr zu vermehren, weil ein Teil der Pendler täglich 15 Minuten im Stau steht (ja, haben wir nachgemessen), setzt die 15 Minuten des Einzelnen als Leidensmoment in Relation zu ewig stehenden Bauwerken. INKLUSIVE grauer Energie in Form von Betonbrücken. Da STIMMT doch die Relation nicht – und es wird ausschließlich mit dem Leidensdruck des Einzelnen gearbeitet. Das ist zudem einfach unredlich, genauso wie die Berechnungen und lanciert wirkenden Gutachten. Denn, das stellt das heutig Urteil fest: die verlangsamten (Fehl-)Entscheidungenvon heute verlegen den Handlungsdruck nur nach hinten und schränken die Folgegenerationen in IHRER Freiheit erheblich ein.

Wer den Klimaschutz jetzt ignoriert und zaghaft anpackt, braucht eigentlich nicht über Folgegenerationen sprechen – es wird nach der übernächsten nämlich Schluss sein. Ende Gelände mit Welt.

Deswegen ist das heutige Urteil auch so bahnbrechend – es anerkennt die Dringlichkeit des Handelns und legitimiert somit auch eine Neubetrachtung der bürokratisch verlangsamenden Entscheidungsfindungsprozesse. Auch über 2030, wo die Gutachten zur Endelbergtrasse enden, hinaus!

HIC RHODOS – HIC SALTA (wir wiederholen uns….)

„Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“. Von „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ ist die Rede. Daran fehle es bislang.

Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln. Die bis 2030 festgelegten Klimaschutzziele seien dagegen nicht zu beanstanden. Geklagt hatten vor allem junge Menschen, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Mehrere Kläger sind auch in der Fridays-for-Future-Bewegung aktiv.

https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html, 29.4.2021, 14:40 MESZ

Bilder von einem Frühlingsspaziergang über die künftige Trassenführung – alles das soll also nicht mehr sein….

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