Das war ein denkwürdiger Gemeinderat in Nehren am 14.09.20 nach der Sommerpause – allem voran durch die Impulse des Bürgermeisters geprägt, die Bürgerschaft zur Einwendung gegen die bestehende Planung zu ermutigen. Da sei der Bürger schon selbst gefragt, seine Bedenken zu bekunden, wichtig sei neben den politischen Kontakten doch wirklich auch, persönlich deutlich zu machen, inwiefern man sich durch die aktuellen Planungen beeinträchtigt fühle. Wenigstens zwei mal formulierte der aufrechte Schultes, man solle auf jeden Fall Gebrauch von seinem Recht machen, legitime Einsprüche geltend zu machen. Werden sicher ein paar Bürger tun – neben allen anderen Möglichkeiten, die man so hat. Nachdem unser sehr grüner und sehr schweigsamer Landesverkehrsminister Winfried Hermann sich nach wie vor auf unsere Fragen nicht geäußert hat, wenden wir uns an eine weiteren adäquaten Adressaten. Ihn bitten wir um Rat und fragen, ob er sich der Pläne denn schon einmal genauer angenommen hat. Nicht, dass er am Ende den Leserbriefen im Tagblatt glaubt, wir hätten keine Argumente und würden nur Scherze machen. Tun wir nicht. Es ist uns bitterernst!
Ein Brieflein an Andreas Scheuer
******************************************* OFFENER BRIEF *********************************************** Dieser ging Herrn Scheuer natürlich mit der Signatur aller Unterzeichnender postalisch und auch als pdf zu
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
möglicherweise haben Sie in den letzten Wochen, Monaten, gar Jahren und Jahrzehnten von der B27 – Abschnittsplanung auf der Strecke zwischen Bodelshausen und Nehren in Süddeutschland gehört.
Hier regt sich Protest gegen das Verfahren und vor allem gegen die geplante Streckenführung. Wir möchten Sie deswegen an dieser Stelle nicht mit weiteren Details zu diesem Protest belästigen, Sie jedoch bitten den mittlerweilen 46 Jahre währenden Prozess und die folglich veränderten weltweiten klimatischen und räumlichen Bedingungen in Augenschein zu nehmen. Denn die Ausbaupläne widersprechen den Bemühungen der Bundesregierung und der Baden-Württembergischen Landesregierung, den Flächenverbrauch zu mindern und den Treibhausgasausstoß zu reduzieren, zumal es gerade in Bezug auf die hier genannten Faktoren weitaus schonendere Alternativen gibt. Die Fläche für Landwirtschaft und für die Natur können nicht unendlich vermehrt (und vermeintlich kompensiert werden): Verbaut ist verbaut! Die verkehrspolitische Agenda der Zukunft sieht weniger und nicht mehr Individualverkehr auf der Straße vor, daher müssen die Prognosewerte hinterfragt werden, die den Ausbau rechtfertigen sollen. Stattdessen muss in einen attraktiven ÖPNV und die Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die Schiene investiert werden. Ein Abgleich mit den Plänen zur Regionalstadtbahn und ein Einbezug der erwarteten Fahrgastzahlen hat bei der Planung des Ausbaus der Bundesstraße nicht stattgefunden.
Wir haben den Eindruck, als wolle das Regierungspräsidium Tübingen trotz deutlich umweltschonenderer Alternativen, die zwar vordergründig mehr kosten würden, jedoch weniger Enteignungen und viel mehr Klima- und Umweltschutz mit sich brächten, das Verfahren beschleunigt durchsetzen. Dabei wurden – aus rein vordergründigen Kostengründen alternative Planungen unberücksichtigt gelassen. Bei genauerer Prüfung des vorliegenden Gutachtens konnten wir gravierende Fehler hinsichtlich der Kostenkalkulation feststellen. Ferner wären durch die Tunnelalternative 14 Brückenwerke, massive Eingriffe in die Kulturlandschaft einschließlich FFH Gebiete und eine weitreichende, permanente Lärmbelästigung vermeidbar.
Uns ist bewusst, dass Sie als derzeitiger Bundesverkehrsminister weder die Verantwortung für die Planung und deren Dauer tragen noch die Einsicht in alle Pläne und Übersicht über alle Planungen haben können. Wir allerdings haben uns in den letzten Wochen sehr genau damit befasst, alle erhältlichen Unterlagen der Regierungsbehörde durchzuarbeiten und dabei eine erhebliche Anzahl an Widerspruchsmöglichkeiten gefunden. Hiervon werden wir, wissend, dass die Widersprüche leider ein konstruktives Vorankommen in alle Richtungen erschweren, Gebrauch machen.
Angesichts dieser Faktenlage möchten wir Sie bitten, eventuell noch einmal selbst einen Blick auf die Gutachten zu werfen und gegebenenfalls mit dem Bundesrechnungshof abzugleichen, ob angesichts der zu erwartenden Einsprüche ein Tunnel unter Ofterdingen hindurch nicht langfristig günstiger wäre.
Wir möchten keine „Verhinderer“ sein, empfinden aber die Trassenführung, die hier wider besseres Wissen umgesetzt werden soll, weder als angemessen noch als zeitgemäß.
Wir bitten Sie darum, Ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden und unter den Aspekten des Klimawandels, der Verbesserung der technischen Möglichkeiten auch im Tunnelbau und unter Einbezug aller relevanten Veränderungen der letzten Jahrzehnte, die es seit Beginn des Planungsverfahrens gibt, die Trassenalternativen für diesen Abschnitt neu prüfen zu lassen.
Das Regierungspräsidium Tübingen favorisiert für den geplanten Ausbau der B 27 im Moment die „Endelbergtrasse“, die die vierspurige B 27 künftig in einer Schleife um Ofterdingen herumführen soll. Diese Trasse ist aus mehreren Gründen falsch und abzulehnen:
- Sie hätte mit weit über 21 ha zusätzlicher Fläche einen enormen Flächenverbrauch
- Sie würde FFH-Gebiete zerstören und geschützte Tierarten in ihrem Bestand gefährden.
- Die Trasse würde die Streuobstlandschaft und damit ein wichtiges Kulturgut und Lebensraum vieler Arten in unserer Region zerstören.
Sie wäre schädlich für alle Anwohner, insbesondere viele noch nicht eingeplanter Wohngebiete und Erholungssuchenden, weil sie die gesamte Gegend mit einem permanenten Geräuschpegel überziehen würde. Dies sehen wir insbesondere deswegen kritisch, weil sich aktuell im Bundesrat die neue Richtlinie RLS-19 im parlamentarischen Verfahren befindet. Dies bedeutet, dass wir uns als Anwohner gegenüber künftigen Planungsabschnitten benachteiligt sehen, deren Planfeststellungsverfahren später erfolgen werden. Dies tun wir insbesondere deswegen, weil die Existenz dieser Streckenabschnitte (Schindhaubasistunnel) sogar als Grundannahme für den uns betreffenden Abschnitte vorausgesetzt wird.
Hier befürchten wir Willkür im Verfahren, was die Bewertung und den Umgang mit dem kommenden Bau-Abschnitt betrifft.
- Der Premiumwanderweg Dreifürstensteig verlöre ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Abschnitt Streuobstwegle, nämlich einen einmaligen Ausblick.
- Die Trasse würde außerdem den Ofterdinger Friedhof zu einem ständigen Ort des Lärms machen, denn die Endelbergtrasse läuft keine 300 m unterhalb des Friedhofs vorbei und der geplante Zubringer kommt sogar bis auf 200 m an das Friedhofsgelände heran. Die letzte Ruhestätte der Ofterdinger Bürgerinnen und Bürger würde damit dauerhaft beschädigt und aus einem Ort der Stille würde ein „Highwayfriedhof“.
- Der geplante, völlig überdimensionierte LKW-Großparkplatz hinter Bad Sebastiansweiler mit 100 Parkplätzen, darunter 38 LKW-Plätzen, würde nicht nur einen Landes General-Wildwanderweg beeinträchtigen, sondern auch eine Störquelle für das angrenzende Rehazentrum und Pflegeheim Bad Sebastiansweiler bilden. Auch WENN es legale Ausgleichsmaßnahmen gibt.
- Die Trasse wäre insgesamt nur durch einen gigantischen Bauaufwand mit insgesamt 14 Brücken und einem geschätzten Bauvolumen von 110 Mio € realisierbar. Ein Tunnel würde zwar mehr kosten, dafür aber Insolvenzen entlang der Strecke in Ofterdingen und Bad Sebastiansweiler verhindern, weniger (noch nicht eingepreiste!) Verkäufe oder Enteignungen und weniger Landzerstörung notwendig machen und so schließlich auch langfristig für mehr Zufriedenheit in der Region sorgen.
Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine Tunnellösung wirklich teurer sein wird, wenn man die Abrodung der Bäume, die Zerstörung der zusammenhängenden Grünflächen (die Kaltluft generierend für das Kleinklima wichtig sind), den Wegfall der Retentionsfläche (bisher der Hochwasserschutz der Gemeinde Ofterdingen) oder die Unterhaltung der über 100ha Ausgleichsfläche wirtschaftlich mit in die Gesamtkalkulation aufnimmt. Diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen, fordern wir im Zuge der allgemeinen Transparenz auch vom Regierungspräsidium Tübingen ein.
Sollten Sie sich tiefergehend mit unserer Argumentation befassen wollen, so wäre dies auch unter www.b27neu.de möglich.
In Erwartung einer zeitnahen Antwort noch vor dem bereits angesetzten Ende der Einspruchsfrist im Rahmen des Planfestellungsverfahrens am 02. Oktober 2020,
verbleiben wir
Mit besten Grüßen aus dem Steinlachtal zwischen Tübingen und Hechingen.
