… auch die B27neu dürfte weiterhin diesbezüglich angreifbar sein….
Dass ein Gutteil der Einwendungen schon mal den Nerv des RP gekratzt hat, ist derweil ja bekannt. Erstes Streichen besonders kritischer Abschnitte und Aufnahme von Kritik lässt dies erahnen. Zumindest lässt sich die aktuelle Planung nicht halten und wird überarbeitet, woraufhin erneut Widersprüche eingelegt werden dürfen. In diese kann und muss dann wohl tatsächlich das nun Folgende eingearbeitet, benannt und eingefordert werden, denn die heutige digitale Pressekonferenz der BUND Geschäftsführung hat deutlich gemacht: Der Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – die neue Bundesregierung muss den Fernstraßenbau sofort stoppen!
In der Summe kann man abgekürzt sagen, dass das „Weiter so“ des „Wir haben aber doch schon vierzig Jahre lang geplant“ und „… es steht aber vierspurig im BVWP!“ keine Gültigkeit mehr hat. Natürlich handelt es sich hierbei um aktuell geltende Rechtsgrundlagen, die aber – und das ist der entscheidende Punkt – angesichts anderer vordrängender Werte mit großem Ausmaß an Bedeutungskraft verlieren. Dies alles insbesondere vor dem immer stärker werdenden EU-Recht. WER also bereits einen Einspruch gegen den Bau verfasst hat, kann diesen aufrecht erhalten und in Hinblick auf die im Gutachten genannten Aspekte durchaus ergänzen. Beispielsweise blieb ja in der derzeitigen Planung, wie bereits das Gutachten Remo Klingers aufzeigte, das Rechtsgut „Klima“ unbenannt, unberechnet und unberücksichtigt. Aber: auch wer bislang noch KEINEN WIDERSPRUCH verfasst hat, kann dies auf der Grundlage des BUND-Gutachtens in Folge der Nachveröffentlichung der neuen Pläne zur B27 tun. Im Folgenden nun also die Pressemitteilung des BUND in leicht gekürzter Form:

„[..] Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig.
Mit Blick auf die neue Bundesregierung fordert Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden. Eine komplette Überprüfung inklusive einer völligen Neuausrichtung der Pläne für die Verkehrsinfrastruktur ist schon lange überfällig und muss mit der 2022 routinemäßig anstehenden Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden. Ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindert die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.“
Die Verfasserin des Rechtsgutachtens Rechtsanwältin Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB) erläutert: „Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.“
Werner Reh, Sprecher des Bundesarbeitskreises Verkehr des BUND bekräftigt: „Die ab 2022 anstehende turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans muss Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung und einen rechtssicheren Zukunftsplan sein. Eine neue strategische Umweltprüfung (SUP) muss dabei die Klimawirkungen des Netzausbaus und der Einzelprojekte ermitteln sowie klima- und umweltverträglichere Alternativen prüfen. Das heißt, Verkehr muss massiv auf das Schienennetz sowie den Nah- und Radverkehr verlagert werden. Laut Klimaschutzgesetz müssen bei Projekten, die die CO2-Emissionen erhöhen, was bei größeren Straßen regelmäßig der Fall ist, die klimaschonenden Lösungen umgesetzt werden. Der BUND hat solch klimaschonende Alternativen zu Straßenneu- und Ausbauprojekten bei der BVWP-Projektanmeldung 2013, der Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2016 und der Bundestagsberatung im Herbst 2016 offiziell eingereicht. Bisher wurden sie alle ignoriert und überhaupt nicht behandelt.“
Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, halbiert werden. Nur mit einer Reduzierung des Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.
Mehr Informationen:
Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten
Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachtens finden Sie hier: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung
Die neue Bundesregierung muss die Mobilitätswende endlich voranbringen. Deshalb ruft der BUND mit vielen anderen für den 8. – 10. Oktober zu einem dezentralen Aktionswochenende auf. Bundesweit bringen Menschen ihre Forderungen auf die Straße.“
Quelle: Pressemitteileung der BUND-Geschäftsstelle vom 7.10.2021 und eigene Teilnahme an der Pressekonferenz zur Vorstellung des Rechtsgutachtens (ak)