….. die Gründe eher mehr.
“ Den Aspekt des allgemeinen Klimaschutzes betreffend fand ich eine Stellungnahme der drei großen Baden-Württembergischen Naturschutzverbände, die sich dafür ausgesprochen haben, im Zuge des allgemeinen Klimaschutzes alle bislang nicht aktiv begonnenen Straßenbauvorhaben einzustellen1. Dem vorweg ergeht der Hinweis, welchen Anteil der Individualverkehr an der Klimaschädigung hat und die Bemerkung, dass das Land BW hier zu wenig tätig ist. Alles in allem kommen die Verbände zu dem Ergebnis, dass das vorliegende Gesetz nicht den Anforderungen an Schnelligkeit und Substanz gerecht wird, die sich insbesondere aus dem Klimaschutzabkommen von Paris ergeben. DEM allerdings hat sich die Bundesregierung, unter deren Ägide der Bau und die Planung dieser Straße stehen, verpflichtet. Aus diesem Grunde erwäge ich als Privatperson gegebenenfalls auch die Klage gegen den Bund, wenn diese Straße so wie geplant umgesetzt wird, da von der verpflichtenden Ambitioniertheit der Klimaschutzpläne unter Berufung auf ein über 20 Jahre altes Konzept nicht die Rede sein kann. Diese Einwendung geht deswegen auch dem Bundesumweltministerium in Person von Bundesumweltministerin Schulze zu.“
1Gemeinsame STELLUNGNAHME zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg, NABU/BUND/NaturFreunde Württemberg im Zuge der verbändebeteiligung, 07.07.20″