Der Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat sich dazu entschieden, uns nicht schriftlich auf unseren Brief zur B27 und der Endelbergtrasse zu antworten, sondern er hat sich mit uns zu einem Gespräch am 9. November 2020 per Videochat getroffen. Hierbei konnten wir uns mit Herrn Minister Hermann zu unserem Anliegen austauschen.
Der Minister hat uns den Stand des Planfeststellungsverfahrens dargelegt. Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen prüfe derzeit auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die rechtliche Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme.
Ergäben sich hier gravierende Kollisionen mit der Gesetzeslage, müssten diese im Rahmen aller aktuell geltender Gesetze erfasst werden.
Er machte deutlich, dass das Land als Straßenbaubehörde im Auftrag des Bundes handelt. Eine grundlegende Änderung der Planungsziele und der Maßnahmen könnten nur durch eine Änderung des politischen Willens im Bundestag und der damit beauftragten politischen Behörde, also des Bundesverkehrsministeriums, herbeigeführt werden.
Der vom Bundestag als Maßnahmengesetz beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projektliste müsste korrigiert werden.
Wenn sich vor Ort vermehrt abweichende Willensbekundungen (wie durch die Gemeinde Nehren bereits erfolgt) abzeichneten, müssten diese dorthin kommuniziert werden.
Der Minister sicherte zu, dass eine gewissenhafte Bearbeitung aller Einwände im Planfeststellungsverfahren im Sinne der aktuellen Gesetzeslage erfolge, die auch kritische Einwände konstruktiv und im Rahmen aller geltender Gesetze berücksichtigen werde.
Die Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation nach einer entsprechenden Prüfung der OD Ofterdingen angesichts der in jedem Fall zu erwartenden langen Verfahrens- und Ausbauzeiträume hielt er für möglich.
…. und ja, um das volle Ausmaß zu begreifen, muss man hier etwas zwischen den Zeilen lesen. In diesem Sinne: WIR machen weiter! (ak)
