PLANOFFENLEGUNG – die zweite

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: die Planoffenlegung findet zwischen dem 27.03.2023 bis einschließlich Mittwoch, 26.04.2023, statt.

In der Folge können ALLE, auch diejeingen, die bislang noch keine Widersprüche erhoben haben, solche BIS ZUM 9.6.23 verfassen. NUR, WER EINEN WIDERSPRUCH EINGELEGT HAT, kann KLAGEN!

Grundlagen für die Widersprüche ist die persönliche Betroffenheit aufgrund der dann ausgelegten Planunterlagen.

Quelle: RP Tübingen – https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/presse-und-soziale-medien/pressemitteilungen/artikel/planfeststellungsverfahren-fuer-den-aus-und-neubau-der-b-27-zwischen-bodelshausen-und-nehren/

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/presse-und-soziale-medien/pressemitteilungen/artikel/planfeststellungsverfahren-fuer-den-aus-und-neubau-der-b-27-zwischen-bodelshausen-und-nehren/

Foto: Hans Wener, bearbeitet – noch lange nicht an der Wahrheit dran

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