Liebe Blogleserinnen und -leser,
das Regierungspräsidium Tübingen kündigte am 9.3.23 (siehe Quelle am Ende des Beitrags) bereits an, welche Maßnahmen bislang getroffen wurden und welche Änderungen an den Plänen zu erwarten sind.
Von der Streckenführung her hat sich nichts geändert, das heißt, dass davon auszugehen ist, dass auch bei diesem Durchgang in Ofterdingens Ortsmitte (Aspergstraße) und auf der Mössinger Dachtel und in Bästenhardt mit erhöhtem Verkehrslärm zu rechnen sein wird.
Immerhin (so raten wir mal) dürfte sich nun die Planung an den verschärften Lärmschutzrichtlinien orientieren. Das allerdings dürfte die Kosten des Projektes durchaus gesteigert haben, sodass die Baukosten für Alternativen sich dem Kostenaufwand der „neuen“ Planung annähern könnten. Alles im Konjunktiv, denn wir wissen ja noch nichts. Außer all dem, was schon vor zweieinhalb Jahren galt:
NUR wer bis 9.6.2023 BEGRÜNDET WIDERSPRUCH einlegt, ist später auch klageberechtigt. Sowohl, was Lärmreduktion als auch Kostenausgleich bei Enteignung und andere Klagegründe (Klima, Fläche, Kostenausgleich bei Wertverlust des eigenen Grundstücks, Lebensqualität durch Verlust des Naherholungsraums, ….) angeht, lohnt sich der Widerspruch. Und es bleibt ja doch die Frage, wieso anderswo der Bundesverkehrswegeplan geändert werden konnte und nur bei uns der Leidensdruck in alle Richtungen derart aufrecht erhalten werden soll.
Am Echterdinger-Ei jedenfalls sucht man beim Landesverkehrsministerium nach „neuen Ideen zum Ausbau der B27 (Stuttgarter Stimme) wegen des „hohen Flächenverbrauchs“.
In Neckarsulm fordern ein starker Bürgermeister und ein starker Gemeinderat einen vierspurigen Tunnel. Anhand eines solchen ließe sich übrigens auch in Ofterdingen die Feinstaubbelastung durch Filter eliminieren (und nciht einfach auf die andere Seite des Berges nach Mössingen verlagern).
Wenn das Hochwasser erst einmal gewütet hat, ist man, wie im Ahrtal, natürlich sofort bereit, Straßen entgegen des BVWP zurück zu bauen – das kostet dann zwar immense Summen und Menschenleben, wenn man erst dann zu Potte kommt, wenn es schon zu spät ist – aber immerhin: was das Zusammenspiel von Land und Bund bewirken kann, sieht man auch hier im Beitrag des SWR.
Hintergrund zu den drei genannten Maßnahmen ist übrigens das Argument „Klima- und Flächenschutz“, was das Umplanen auch von bereits beschlossenen (!) Teilprojekten im Bundesverkehrswegeplan durchaus ermöglicht. Wenn man will.
Nur im Steinzeittal hält man nahezu unverändert an den uralten Plänen von Anno dunnemal fest. Naja, nicht ganz, man hat alles neu überprüft – aber an der Strecke und dem Landschaftsverbrauch nichts verbessert:

P.S.: All die verlinkten Titel und Inhalte kann man als Grundlagen für die Widersprüche und als Vergleichsprojekte in der eigenen Widerspruchslogik heranziehen. Zumindest kann man auf dieser Grundlage auf Ausnahmefälle verweisen, innerhalb derer der Bundesverkehrswegeplan (das „Totschlagargument“ aller Planer und straßenliebender Lokalpolitiker) partiell außer Kraft gesetzt oder flexibel gehandhabt wurde.