….. aus dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Dokument 19.8a der ab kommendem Montag ausliegenden Pläne, S. 38 des o.g. Dokuments) liest sich das in Zahlen dann so:
„ANLAGEBEDINGTE WIRFAKTOREN [das steht wirklich so im Dokument! Es ist ausnahmsweise kein Tippfehler von mir!]/ PROJEKTWIRKUNGEN
Anlagebedingte Wirkungen bilden
* Flächenentzug (überbaute bzw. versiegelte sowie umgenutzte Flächen),
* Zerschneidungswirkungen (ökologische, funktionale und gestalterische Barriereeffekte) und
* visuelle Störungen (Veränderung von Landschaftsbild und Landschaftsstruktur).
Flächenbedarf
Der Flächenbedarf des geplanten Vorhabens für Fahrbahnen, Anschlüsse und befestigte Nebenstrecken (inklusive Bankette und Mittelstreifen) beträgt insgesamt rd. 29,37 ha. Davon werden rd. 21,31 ha neu versiegelt.
Im Umfang von rd. 8,06 ha werden bestehende Verkehrsflächen mitgenutzt, auf rd. 1,37 ha erfolgt Rückbau im Bereich der geplanten Straßennebenflächen.
Der Flächenbedarf für nicht zu versiegelnde Straßennebenflächen (wie z.B. Mulden, Böschungen) beträgt rd. 27,85 ha. Davon werden rd. 23,75 ha neu in Anspruch genommen, im Umfang von rd. 4,10 ha können vorhandene Straßennebenflächen mitgenutzt werden“

