Die vollständige Zerstörung unserer Heimat – von Amts wegen

„5.1.4 LANDSCHAFT
Die nachfolgenden Ausführungen wurden dem Landschaftspflegerischen Begleitplan Unterlage 19.1a Kap. 7.2 entnommen. (Screenshot im Blogpost)


Vom Baubeginn bis etwa Bau-km 2 + 830 erfolgt der zweibahnige Ausbau der B 27 weitgehend im Bestand. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich in diesem Abschnitt vor allem durch die Beseitigung gestalterisch bedeutsamer Vegetationsbestände sowie durch die technische Überprägung des Landschaftsbildes, die die Verbreiterung der Straße und die Ingenieurbauwerke (einschließlich der naturschutzfachlich erforderlichen Schutzwände) nach sich ziehen. Im Neubauabschnitt ab etwa Bau-km 2 + 830 bis zum Bauende führt das geplante Vorhaben auf Grund des bewegten Reliefs zu einer tiefgreifenden Umgestaltung und technischen Überformung der Landschaftsstruktur. Erhebliche Beeinträchtigungen verursachen neben dem breiten, versiegelten Straßenband und den Ingenieurbauwerken insbesondere die Dammlage der
B 27 neu sowie der Anschluss der L 385 im Steinlachtal zwischen Mössingen und Ofterdingen, der Anschnitt des Endelberges, der tiefe Geländeeinschnitt nordöstlich des Ofterdinger Berges sowie der massive Straßendamm im Abstieg zum Steinlachtal nordöstlich von Ofterdingen.“ [1:1-Übernahme aus den „neu ausgelegten Plänen“]

Screenschot wie gehabt aus den „neu ausgelegten Plänen“, UVP-B 19.8s, S 55

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