Ond was koschdet dees?

Es wird ja arg gerne – nicht nur am Stammtisch – gesagt, die 1998 (!) ad acta gelegte Tunnellösung sei UN-WIRTSCHAFT-LICH. Jaja, das war eine kleine Anspielung an den Entstehungsort dieser Aussagen…. nicht, dass es heißt, ich habe keinen Humor. Hab ich. Aber nur, so lange es eben auch wirklich witzig ist.

Und je weiter man in die Pläne des RP vordringt, umso unwitziger wird es. Dann noch im Facebookchat lesen zu müssen „SOLL GEBAUT WERDEN WIE GEPLANT!“ mit der Ahnung, dass keiner dieser Rufprolle sich auch nur einen einzigen Ordner angeschaut hat, wirft bei mir ein Hinterfragen der demokratischen Prozesse auf. Und mal einen etwas kritischeren Blick auf die Frage der Kosten, die WER zahlt?

Jenau, der Steuerzahler. Also halten wir mal fest:

Da hollt d’r Bartl d’r Mooschd

Die Variante Endelbergtrasse koste BISLANG anvisierte 104 Mio. und angeblich 76 Mio weniger. A guads Argument f’r d’r Schwob. Weniger als was? Weniger als ein Tunnel, der vor 21 Jahren abgelehnt wurde, weil die damaligen Kosten „drüber“ lagen.

„Stopp“, wird jetzt der eine oder andere sagen, „wurde alles hochgerechnet bis 2016. Ihr lügt doch!“ Neinnein, keine Sorge – wir bleiben bei den Fakten. Wir vergleichen also niemalsnicht, um im Streuobstjargon zu bleiben, Moschdäbfl mit Moschbiera – bei aus en Naira wois m’r: des macht m’r ed! Also wieder ganz sachlich:

  1. Das erste Problem, über das wir stolperten: keines der auf der ewig langen, langen Liste der zu erwerbenden Grundstücke dargestellte, ist hierbei eingepreist. Nix. Alles unberechnet.
  2. Das zweite Problem: die Wohngebiete Dachtel, Ehrenberg und Vordere Halde sind – genau: ZUSÄTZLICH NICHT eingepreist. Warum? Weil es sie zur Planungszeit noch gar nicht gab. Wohl tauchen sie auf den Plänen auf – aber die zu erwartenden Ersatzforderungen sind ebenso wenig eingepreist wie die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Die GIBT es also noch gar nicht. Steht im Gutachten. WEIL: es die Gebiete ja noch nicht gab! Logik.
  3. Apropos „Lärmschutzmaßnahmen“: Aktuell läuft ein parlamentarisches Verfahren, das neue Lärmschutzregeln festlegen soll. Heißt dann Richtlinie für Lärmschutz an Straßen 19 oder RLS-19. „Unser“ Planfeststellungsverfahren ist aber vor dem Beginn des parlamentarischen Prozesses terminiert, also vor dem Stichtag des Gesetzes, das jetzt im Herbst verschärft werden und nach dem der „Auslösewert“ um zwei dB verringert wird. Ein Schelm, wer jetzt Böses denkt! Das bedeutet: Das Steinlachtal wird deutlich höhere Belastungsgrenzen zu ertragen haben als später die Anwohner am Schindhaubasistunnel oder weiterer Folgeabschnitte. OBWOHL der Tunnel im Gutachten für den Abschnitt Endelbergtrasse als gegeben sogar schon vorausgesetzt wird. Heißt: Je nach Gutdünken gibt es ihn (wenn also der Plan für das Steinlachtal und den Endelberg gilt) – oder auch nicht: wenn er nämlich bitte erst NACH dem Gültigwerden des neuen Lärmschutz-Auslösewertes ins Planfeststellungsverfahren geht. DA kann man dann sicher die aktuellen Gegebenheiten berücksichtigen. Das wird vermutlich zu viel Unmut, Widersprüchen, vielleicht sogar Klagen von Anwohnern führen, die ja gar keine andere Möglichkeit haben. Weil es sie ja gar nicht gab. Sie den Lärm aber ertragen müssen. Was sollen sie anderes tun als sich wehren? Deees koscht na halt – war aber bei Planfeststellung nicht bezifferbar. Logik!
  4. Apropos „Lärm“ – Mensch, hier gibt heut eines das andere: Der Flüsterasphalt, der ja auch auf der neuen Trasse verwendet werden soll, also in Bad Seba, muss ja alle fünf bis zehn Jahre, je nach Nutzung, saniert werden. Ist nix Neues, das stimmt. Dauert auch jeweils nur maximal ein bis zwei Monate, in denen dann… ja, was denn? Nun, in dieser Zeit wird die B27 dann wohl wieder zweispurig werden – und der Verkehr fährt: durch Bästenhardt, liebe „Bürger für Bästenhardt“. Einfach mal zuende denken!

Was noch fehlt: “ In den Kostenermittlungen aller Varianten wurden folgende finanziellen Aufwendungen nicht berücksichtigt: Grunderwerb, Endschädigungszahlungen Dritter, Vermessung und Vermarkung von Grundstücken, Kampfmittelräumung, Bau des landwirtschaftlichen Wegenetzes, Rückbau, Verlegung/ Änderung von vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, Archäologische Sicherungsmaßnahmen.

Quelle Erläuterungsbericht (Dokument 1 Seite 98)“ – wir halten fest: Punkt 2, 3 und 4 kommen hier garantiert mit erheblichen Mehrkosten daher, denn: es GIBT die Baugebiete und deswegen MUSS Lärmschutz nachgepreist werden.

Und jetzt: bissle rechnen. Faire Zahlen, aktualisiert, alles einberechnen – nicht irgendwelche Kosten nachschieben, weil man halt schon begonnen hat. Und sich mal kurz überlegen, an welchen Stellen ein UNTERBAUEN eines Geländes, das dem Bund bereits gehört, dann evtl. doch noch kostengünstiger werden kann (Punkt 1) als wen zig Gütles und Ackerbesitzer entwdere ausgezahlt oder gar enteignet werden müssten durch Verfahren. Dann klappts auch mit dem Nachbarn (im Steinlachtal) und der Wirtschaftlichkeit. Auf ein Bier! Noi…. an MOSCHD! Prost! (ak)

WIRTSCHAFTLICHKEIT! Photo by Tembela Bohle on Pexels.com

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