Momentan werden wir häufig gefragt, ab welchem Alter man den Planungen gegen die B27 neu zwischen Nehren und Bodelshausen (PROJIS Nr. 088970500000) widersprechen darf.
Das geht ab Geburt – und zwar durch die Eltern und stellvertretend für ihr Kind.
Ganz konkret geht dies für Kinder und Jugendliche, die unmittelbar betroffen sind, weil ihr Eigentum entwertet wird, ein Gütle, das vererbt werden sollte, im Trassengebiet liegt, Lärm befürchtet wird oder auch, weil eine Naherholungszone wegfällt. Es gelten also die gleichen Regeln für Widersprüche wie für Erwachsene.
Wichtig ist aber auch, dass mit der Flächenversiegelung de facto Ressourcen verschwinden werden, Streuobstwiesen als Kulturgut, Landwirtschaftsfläche für unsere Ernährung oder ganz konkret der Lebensraum der Wanstschrecke einfach eliminiert wird. Und das, wo sie als schützenswertes Insekt eigentlich nach dem Artenschutzabkommen 2022 besonders gehegt werden müsste.
Einen Widerspruchsgrund findet man insofern auch als nicht in der Region lebender Mensch in einer viel größeren Auswirkungsbetrachtung: neben der Kleinklimazone auf dem Ofterdinger Berg, die das RP nach seiner Beurteilung für vernachlässigenswert hält oder dem Einfluss auf das globale Klima, das das RP sich nicht einzuschätzen traut („kann nicht verlässlich hergestellt werden“, Dokument 1a, S. 151 = „deswegen ist es unwichtig?!), ist naheliegend, dass dieses Projekt als Ganzes gegen Klimaziele und Flächenschutz verstößt.
Es wird hier im Baufall eine Fläche von dauerhaft 50,86 ha (noch ohne Kompensationsflächen außerhalb des „Straßenkörpers“) versiegelt. Betroffen sind dadurch vorwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche und Forstflächen, teilweise mit höchstem Schutzcharakter.
Ganz ähnlich zu den Klimaklagen der DUH (Jürgen Resch) wird damit ein Entwicklungsraum jetziger, junger Generationen für immer zerstört. Analog dazu mutmaßen wir, dass dadurch eine Klage möglich werden dürfte – wir sind aber keine Juristen, dies ist ergo spekulativ, in der Logik aber naheliegend:
Nur durch kostenaufwändige Rückbauten wäre der Urzustand wiederherstellbar, zumal flächenschonendere Alternativen zur Endelbergtrasse mit weit weniger Verlusten an Fläche und Arten zur Verfügung stehen.
Die plausibelste Alternative, „Varfiante 3b“, wurden aus den beiden folgenden Gründen nicht weiter verfolgt.
Erstens: 70 Millionen Euro Mehrkosten. Eine Mogelpackung im Übrigen, weil hierbei noch kein Cent „Nebenkosten“ für Grunderwerb, Entschädigungszahlen Dritter, Vermessung, Vermarktung von Grundstücken, Kampfmittelräumung, Bau des landwirtschaftlichen Wegenetzes, Rückbau, Verlegung von Versorgungsleitungen etc., archäologischen Sicherheitsmaßnahmen mit eingerechnet ist.
Wer aufpasst stellt fest: bei einer Trasse auf der aktuellen Verkehrslinie, beispielsweise einem Doppelstocktunnel, fallen diese auch erst gar nicht so groß dimensioniert an. Also geht es auch um versteckte Geldverschwendung von Steuermitteln, indem eine scheinbar günstigere Variante vorgegaukelt wird.
Der zweite Grund, warum die Tunnelvariate ausschied, ist, dass über einen gemutmaßten Zeitraum von drei Jahren der Verkehr über die Gemeinden Ofterdingen und Nehren umgeleitet werden müsste. Angesichts der Ewigkeit der Flächenversiegelung in unseren Augen ein hinzunehmender Umstand, den das RP aber als „nicht zumutbar“ deklariert (ohne weiter zu begründen).
AUF DIESE MISSSTÄNDE kann sich JEDE/R Jugendliche und jedes Kind als Betroffene/r berufen, theoretisch sogar deutschlandweit. Steuergeldverschwendung und Flächenversiegelung gehen alle etwas an.
Die Bundesregierung hat das Ziel von unter 30 Hektar täglicher Flächenneuinanspruchnahme im Jahr 2030 immerhin klar formuliert:
„Für Baden-Württemberg leitet sich daraus bei Zugrundelegung des Flächenanteils von Baden-Württemberg an der Fläche der Bundesrepublik für 2030 ein Zielwert von unter 3 Hektar pro Tag ab. Langfristiges Ziel für Baden-Württemberg ist die Netto-Null. Um diese Ziele zu erreichen, sind weitere Anstrengungen erforderlich.“ (Landesanstalt für Umwelt, B-W: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/boden/flaecheninanspruchnahme) – falls jemand also Argumentationshilfe braucht, das Land gibt sie sogar selbst!
Bei all diesen offenkundigen Kollisionen fragt man sich natürlich durchaus, wie es sein kann, dass man als Bürger einem solchen Projekt die Daten entnehmen muss, aber gut, machen wir weiter so.
Und klar: Besser ist es natürlich, wenn das Kind/ der/die Jugendliche selbst ebenfalls etwas verfasst (auch handgeschriebene Briefe), die die Eltern dann unterstützen. Gerne auch eine Kopie oder ein Bild mit den Gründen an uns senden, das wir dann auf Social Media teilen!
Widersprüche sind bis 9.6. zu senden an:
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 24 Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen
