Verfahrensfehler – aber…doch kein böser Wille! ;-)

Ich erinnere mich noch ein einige kleinere Scharmützel auf Facebook, es mag ein gutes Jährlein her gewesen sein, zu denen wir uns, ebenso wie in anderen Situationen während Gesprächen und Interviews, die versteckten Angriffe durch Rückfragen anhören mussten, wir würden „ja wohl den Planern nicht misstrauen“ wollen. Nicht „offen unsere Zweifel artikulieren wollen gegenüber den doch eigentlich höchst dienstfertigen und beamtengewissenhaften Behörden“, die doch nur ihre Arbeit machten. Nunja, es war damals schon etwas anstrengend, an sich zu halten – umso dankbarer sind wir, wenn es nun auch seitens völlig eigen-interesseloser Seiten Aussagen gibt, die dieses Skepsis, die wir seither äußerten, rechtsfachlich unterstreichen.

Umgekehrt möchte man also heute manch eine/n CDU-Lokal– und SPD-Politiker/in fragen, ob er/sie es denn noch immer für rein ideologisch angetrieben hält, qorauf wir pochten, ob er denn den Behörden immer noch so traut – und ob er es angesichts der im Rechtsgutachten deutlich werdenden Mängel denn immer noch für derart statthaft hält, an dem ausgekauten Narrativ, es habe alles seine Ordnung und sei unangreifbar fachlich gut geplant worden, festzubeißen…

Niemand hatte die Absicht, eine unvorteilhafte Straße zu bauen, nicht wahr? Es ging ja nur drum, den armen Pendlern aus dem ZAK den Weg zu erleichtern. Und dass die Regionalstadtbahn dieses Aufkommen merklich abfedern würde, bei den Planungen aber ebenfalls völlig außen vor gelassen wurde, war sicher keine böse Absicht.

Schön, dass wir uns nun alle an dieser Stelle einig sind. CDU, SPD und anderen Betonfreunden ist jetzt vielleicht klar, dass wir NICHTS herbeigeredet haben, sondern dass – nachdem wir, also alle laut gewordenen Gegner:innen des B27-Ausbaus – im Gegensatz zu manch anderen – die Plan-Unterlagen auch tatsächlich gelesen haben, durchaus Zweifel läußern durften. Sogar mussten. Denn sonst hätte es niemand getan.

Die Klärung des gegenseitig zugeschnittenen Narrativs zwischen Zollern-Albkreis und RP-TÜ dürfte, gerade oder quer durchdacht, also sicher zu keinem anderen Schlusse kommen als: da muss nochmal dran gegangen werden! (ak)

keine sehr große Überraschung

Ein Kommentar zu “Verfahrensfehler – aber…doch kein böser Wille! ;-)

  1. Hoffnung!

    Ein Rechtsgutachten lässt naturgemäß verschiedene Interpretationen zu: man könnte seitens RP und Endelbergtrassenbegeisterten sich freuen, dass in vielen Teilbereichen eine Klage gegen das Planfeststellungsverfahren nicht aussichtsreich erscheint, insbesondere durch die Gemeinde Nehren, deren Planungshoheit und Lärmschutzansprüche das Gutachten eher hinreichend beachtet sieht.

    Aber dass Klimaschutz- und Naturschutz-Anliegen eben NICHT hinreichend beachtet wurden u.a. durch Prüfung der alternativen Routen, ist genau das, was Naturschutzverbände und engagierte Menschen, die sich nicht nur als Autofahrende verstehen, schon lange geahnt haben.

    Jetzt heißt es, den womöglich langen und teuren Weg auch gerichtlicher Einspruchsverfahren zu gehen, um endlich eine gute, Menschen und Landschaft gerecht werdende Lösung zu finden.

    Ziel muß sein, möglichst wenig in sensible Bereiche einzugreifen (und sie nicht ausgerechnet mit LKW-Parkplätzen großflächig zu vernichten), und keine Unmengen an unterhaltsintensiven Brückenbauwerken zu installieren. Wenn schon viele Kubikmeter Beton verbaut werden, dann mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr störungsarm und möglichst gefahrlos an Besiedelung und Umwelt vorbeizuführen.

    Wenn endlich die Auswirkungen der RegionalStadtbahn und sich durchaus verändernder Mobilität beachtet werden, besteht ernsthaft Hoffnung, das Steinlachtal als Lebensraum zu erhalten, und nicht in eine Transitwüstentrasse zu verwandeln.

    Beton als Baumaterial – wo es nötig ist. Aber bitte endlich raus damit aus den Köpfen!

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